von Sophie Grahl und Jens Schleifenbaum, 5. April 2023
Vor kurzem haben wir bei BSL, mobilité und molytix ein Mobilitätsbudget eingeführt und damit alle zuvor vorhandenen Mobilitätsangebote gebündelt. Dies nehmen wir zum Anlass, das Mobilitätsbudget innerhalb einer zweiteiligen Serie genauer zu beleuchten. In diesem ersten Teil der Serie stellen wir das Konzept des Mobilitätsbudgets vor – also dessen Funktionsweise und Bestandteile. Im zweiten Teil der Serie wird der Fokus auf die praktische Umsetzung gelegt, indem wir über die konkrete Ausgestaltung unseres Mobilitätsbudgets berichten und unsere gesammelten Erfahrungen zusammenfassen.
Möchten Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden in ihrer privaten und beruflichen Mobilität unterstützen, taten sie dies bisher klassischerweise mit einem Jobticket oder Dienstwagen. In den letzten Jahren sind jedoch immer mehr Möglichkeiten hinzugekommen (vgl. Shared Mobility Markt Trends 2022), wie beispielsweise das Fahrrad-Leasing oder Carsharing – Tendenz steigend.
Möchte man diese zahlreichen Möglichkeiten im betrieblichen Mobilitäts-Benefit berücksichtigen, geht das mit einem größeren Aufwand einher. Die Antwort auf diese Herausforderung ist das Mobilitätsbudget, welches die Vielzahl der Angebote bündelt. Wie der Name es vermuten lässt, handelt es sich hierbei um einen Geldbetrag, der flexibel für verschiedenste Mobilitätsleistungen verwendet werden kann. Die verschiedenen Mobilitätsformen können dabei innerhalb des zuvor vom Arbeitgeber definierten Spektrums beliebig kombiniert werden. Dadurch ist ein Mobilitätsbudget ideal auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet.
Die genaue Ausgestaltung des Mobilitätsbudgets umfasst zahlreiche Möglichkeiten, die zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden festgelegt werden. Besonders einfach ist die Umsetzung über spezialisierte Anbieter, die beispielsweise App-Lösungen anbieten. Die Grundbestandteile sind dabei immer gleich:
Zunächst wird der finanzielle Rahmen definiert, der für die private und/ oder berufliche Nutzung zur Verfügung steht. Dabei wird auch der Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen das Budget verwendet werden kann. Auch Übertragungsmöglichkeiten des Restbudgets in den Folgezeitraum können vereinbart werden.
Abbildung 1: Zu definierende Bestandteile des Mobilitätsbudgets
Die Bezahlweise hängt eng mit der Wahl der genutzten Plattform bzw. des Anbieters zusammen. Es gibt dabei drei grundsätzliche Möglichkeiten:
Abbildung 2: Drei Varianten des Mobilitätsbudgets
Für die konkrete Ausgestaltung des Mobilitätsbudgets, insbesondere für die Wahl der Abrechnungsart, ist deren steuerliche Behandlung relevant. Diese betrachten wir in der Wissensbox „Besteuerung des Mobilitätsbudgets – Das ist wichtig zu wissen!“ am Ende dieses Artikels.
Grundsätzlich können mit einem Mobilitätsbudget alle Mobilitätsformen genutzt werden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Auswahl an möglichen Mobilitätsformen zu treffen, die von ihm gefördert und damit von dem Budget abgedeckt werden sollen. Hier entfaltet ein Mobilitätsbudget einen enormen Hebel für nachhaltige Mobilität. Werden nur nachhaltige (in der folgenden Abbildung grün gestaltete) Angebote bezuschusst, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese auch eher genutzt werden. In der Praxis hängt die Auswahl an möglichen Mobilitätsformen auch von dem Angebot der Mobilitätsbudgetplattform-Anbieter ab.
Abbildung 3: Beispielhafte Auswahl bezuschusster Mobilitätsformen
Für Arbeitnehmer*innen:
Für Arbeitgeber:
Ein weiterer Vorteil des Mobilitätsbudgets ist dessen Fähigkeit, bestehende betriebliche Mobilitätsmodelle, wie das Job-Ticket, den Dienstwagen oder das Dienstrad, zu ergänzen. Je nach vorhandenem Benefit können gezielt ergänzende Mobilitätsformen über ein Mobilitätsbudget abgedeckt werden. Die Abrechnung dieser verschiedenen Formen erfolgt aufgrund ihrer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung (siehe unten) in der Regel separat.
Neben der Ergänzung können bestehende Benefits auch angepasst bzw. aufgelöst werden. Für zwei verschiedene Bestandprodukte skizzieren wir im Folgenden ein mögliches Vorgehen: Für Unternehmen, die für ihre Mitarbeitenden einen Dienstwagen bereitstellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann der Dienstwagen vollends abgeschafft und durch das Mobilitätsbudget ersetzt werden. Unter Umständen ist die vollständige Abschaffung der Dienstwagen aber nicht gewollt bzw. möglich. In diesem Fall kann den Mitarbeitenden angeboten werden, dass durch die Wahl eines kleineren, günstigeren Dienstwagens die daraus entstehenden Einsparungen als Mobilitätsbudget zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dies incentiviert den Einsatz von umweltfreundlicheren Fahrzeugen und schafft erste Berührungspunkte mit alternativen Mobilitätsangeboten.
Analog zum Vorgehen mit dem Dienstwagen kann die Höhe des Mobilitätsbudget je nach Zuzahlungen des Arbeitgebers auch für ein Dienstrad definiert bzw. angepasst werden.
Wie die Einführung aller anderen arbeitgeberunterstützten Mobilitäts-Benefits erfordert die Einführung des Mobilitätsbudgets zunächst eine strukturierte Auseinandersetzung mit den verschiedenen steuerlichen Implikationen. Diese lohnt sich aber, denn das Mobilitätsbudget kann die Mobilitätsbedürfnisse derer Nutzer*innen so passgenau wie kein anderes Mobilitätsangebot erfüllen, incentiviert nachhaltige Mobilität und ist dabei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach in der Handhabung.
Bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen neben dem Gehalt zusätzliche Benefits an, so bestimmt die Art der Zuwendung dessen steuerliche Behandlung. Eine typische Form des Gehalts-Extras stellt die sogenannte Sachzuwendung dar, da diese innerhalb des geltenden Freibetrags[3] steuerfrei bleiben. Inwiefern das Mobilitätsbudget als Sachzuwendung gilt oder auf eine andere Weise von Steuerbefreiungen profitieren kann, hängt von der Abrechnungsart ab:
Ausgewählte nachhaltige Mobilität kann somit (trotz nicht als Sachbezug geltender Abrechnungsart) steuerfrei an die Mitarbeitenden in Form eines Mobilitätsbudgets „verschenkt“ werden. Sollen abgesehen von den aufgezählten Mobilitätsformen noch Weitere, wie bspw. Carsharing, steuerlich incentiviert werden, so kann der Arbeitgeber per Nettolohnhochrechnung die anfallenden Steuern und Sozialabgaben übernehmen.[5]
Bei Prepaid-Karten sind somit die der Steuerfreibetrag für Sachzuwendungen und die Vorab-Definition der konkreten Mobilitätsangebote für eine etwaige steuerliche Befreiung relevant, während es bei der Rechnungseinreichung die Mobilitätsform ist. Die Form der Rechnungseinreichung kann demzufolge stärkere Anreize für nachhaltige Mobilität setzen.
Die erläuterten steuerlichen Regelungen gelten nur, wenn das Mobilitätsbudget zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird. Wird das Mobilitätsbudget mit dem bestehenden Arbeitslohn verrechnet, besteht eine Gehaltsumwandlung, welche in der Regel steuer- und sozialabgabenpflichtig ist.[7]
Zum zweiten Teil unserer Serie zu Mobilitätsbudgets: Maximale Flexibilität oder günstige Mobilität: Für wen lohnt sich das Mobilitätsbudget, für wen das Deutschlandticket als Jobticket?
[1] Demnach müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden zukünftig neben Angaben zur betrieblichen Mobilität auch die Pendelmobilität ihrer Beschäftigten dokumentieren.
[2] BDI (Hrsg.) (2023).
[3] Dieser ist abhängig von der konkreten Sachzuwendung. Für nicht-anlassbezogene Sachzuwendungen, die nicht in bestimmte Kategorien wie z.B. Betriebsveranstaltungen, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung fallen, gilt aktuell ein monatlicher Freibetrag von 50 Euro.
[4] Vgl. Öko-Institut e.V. (Hrsg.) (2022).
[5] Vgl. MOBIKO GmbH (Hrsg.) (2022).
[6] Vgl. Leine, Jörg (2023).
[7] Vgl. Öko-Institut e.V. (Hrsg.) (2022).
Literaturverzeichnis
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) (Hrsg.) (2023): Das Mobilitätsbudget – Nachhaltige Mobilität von Mitarbeitenden unterstützen.
URL: https://www.vdv.de/230330-position-mobilita-tsbudget.pdfx
(Abrufdatum: 31.03.2023)
Leine, Jörg (2023): Steuerfreie Extras vom Chef, in: Finanztip.
URL: https://www.finanztip.de/steuerfreie-sachzuwendungen
(Abrufdatum: 31.03.2023)
MOBIKO GmbH (Hrsg.) (2022): Mobilitätsbudget meets Steuerrecht 2022.
URL: https://www.youtube.com/watch?v=1NYjeKBCc0c
(Abrufdatum: 31.03.2023)
Öko-Institut e.V. (Hrsg.) (2022): Sechs Thesen zum Mobilitätsbudget: Leitplanken für eine nachhaltigere Unternehmensmobilität.
URL: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/compan-e_Thesen_Mobilitaetsbudget.pdf
(Abrufdatum: 31.03.2023)
05. April 2023